Kosten naturheilkundlicher Therapie

zurück zum Start...

Römerstrasse 119, 71229 Leonberg, Telefon: 0172-3558460


Ersttermin / Erstkonsultation

Unter diesem Begriff wird die Aufnahme der gesamten Krankengeschichte am ersten Behandlungstag verstanden. Auf Grund der völlig unterschiedlichen Anforderungen gibt es für Ersttermin bei Kindern (bis zum 14. Geburtstag) und Erwachsenen abweichende Tarife.

 

Auf Anfrage..


Folgetermine

Für nachfolgende Termine gibt es folgende Regelung:

  1. Der normale Folgetermin: Hier wird die Wirkung der Verordnung besprochen
    und das weitere Vorgehen (Weiterverordnung oder Neuverordnung eines
    Mittels) abgesprochen. Folgetermin (in der Regel nach 4 – 8 Wochen): Auf Anfrage
  2. Telefonischer Folgetermin: Auf Anfrage
  3. Akuttermine bei Kindern: Auf Anfrage

Andere Termine

  • Akupunkturbehandlung: Auf Anfrage
  • LnB-Schmerztherapie: Auf Anfrage

Telefonische Beratung

In vielen Fällen akuter Erkrankung kann auch telefonisch geholfen werden. Auch bei mancher chronischen Erkrankung kann der weitere Therapieverlauf vielfach fernmündlich besprochen werden. Besonders bei langen Anfahrten kann so Zeit und Geld gespart werden.

  • Telefonische Verordnungen:  Auf Anfrage
  • Telefontermine mit ausführlichem Therapiegespräch:  Auf Anfrage
  • Telefonische Beratung:  Auf Anfrage

Rechnungsstellung und Aufschlüsselung


Alle Behandlungen werden im Regelfall nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH) aufgeschlüsselt. Die Diagnose wird auf der Rechnung als ICD-10 Schlüssel
vermerkt. Dadurch können die Rechnungen bei Privat- oder Zusatzversicherungen zur
Kostenerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Erstattung ist vom jeweiligem Tarif
der Versicherung abhängig. Für viele Privatversicherte ist die vollständige Erstattung
aber der Regelfall.

Vergünstigte Tarife:

Für Patienten  die keine Privat- oder Zusatzversicherung haben gelten abweichende Tarife:

  • Ersttermin (Erwachsene):  Auf Anfrage
  • Ersttermin (Kinder): Auf Anfrage
  • Folgetermin:  Auf Anfrage
  • Telefonische Verordnung:  Auf Anfrage

Für Termine zu diesem Tarif wird KEINE aufgeschlüsselte Rechnung ausgestellt und
KEINE Diagnose eingetragen. Die Behandlung muss am Behandlungstag bar bezahlt
werden oder über einen Behandlungsgutschein abgerechnet werden.

Zahlungsart und Fälligkeiten:

Für die Termine zum Normaltarif ist die monatliche Zahlungsweise nach
Rechnungsstellung der Regelfall. Als Zahlungsziel gelten 14 Tage nach
Rechnungsdatum (ohne Abzug) als vereinbart.